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von Oliver Eichhof am 17.03.07

Das die Gesetzgeber in Richtung Verbraucherschutz im digitalen Segment arbeiten, klingt für mich wie ein Farce. Oldschool reglementiert Newschool, okay?
Digitale Inhalte, wie etwa Musikstücke, sollten auf der Basis offener Standards angeboten werden, damit sie nicht nur auf bestimmten Geräten oder Betriebssystemen genutzt werden können. Das ist eine der zentralen Forderungen der "Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt", die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer heute vorgestellt hat.
Die Charta ist gemeinsam mit den Verbraucherzentralen erarbeitet worden. Sie zeigt auf, welche Herausforderungen für den Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft das Ministerium sieht. Denn Verbraucherschutz in der digitalen Welt ist ein Thema, das neuerdings auch Politik und Medien umtreibt. Die bundesregierung hat es jüngst auf die Agenda der Themen gesetzt, die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft behandelt werden sollen.
Der Rest ist auf irights.info zu verfolgen.
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Verbraucherschutzcharte
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