Datei aus zweiter Hand abzugeben

Eine Musik-CD oder Film-DVD weiter zu verkaufen ist urheberrechtlich ohne weiteres erlaubt. Was aber, wenn man keinen Silberling erwirbt, sondern nur Nutzungsrechte an Dateien, die man sich selbst herunterlädt oder selbst installiert? Die Ansichten deutscher Gerichte gehen hierzu auseinander.
Was macht es für einen Unterschied, ob ich meine Software, mein Computerspiel oder mein Album auf einer CD kaufe oder sie mir entgeltlich aus dem Internet herunterlade? Ich bin der Käufer, also kann ich mein Eigentum auch weiter veräußern. Ob das stimmt, darüber streiten sich derzeit verschiedene Software-Konzerne vor deutschen Gerichten mit einem Anbieter von "gebrauchten" Software-Lizenzen. Auch in Bezug auf Musik, Computerspiele und Filme stellt sich diese Frage zunehmend drängender. Denn der Markt mit digitalem Content wandelt sich: Der Verkauf von "körperlichen Produkten" ist auf dem absteigenden Ast, während der "unkörperliche Vertrieb", der auf dem Handel mit Nutzungsrechten basiert, zunimmt. Für den Nutzer, gleich ob Verbraucher oder Unternehmen, ist es daher von großer Bedeutung zu wissen, ob eine iTunes-Datei oder ein per Download erworbenes computerprogramm einen Wiederverkaufswert hat oder nicht. Das ist nur der Fall, wenn das Urheberrecht die Weiterveräußerung gestattet. (…)
Ausführlicher Bericht auf irights.info