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News
von Oliver Eichhof am 05.02.07

Was wäre eine Woche auf digital Listening ohne einen Beitrag über die GEMA? Soeben habe ich auf musikwoche.de gelesen, dass die Verwertungsgesellschaft erneut gegen mp3flat.com eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. So heißt es: "Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben."
Bravo GEMA! Da gab es zwar das Recht der Wiederaufnahme, wenn kein gängiger Kopierschutz übergangen wird, aber wenn das denn Userfreundlich im Internet positioniert wird, seht ihr eure Gage davon schwimmen.
Natürlich kommt nach der Aussage: "Diensteanbieter lassen bei ihren Geschäftsmodellen meist unberücksichtigt, dass die Nutzung von Werken in einem solchen Ausmaß vollständig zu Lasten der Urheber geht. Die GEMA wird daher weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen solche Dienstebetreiber vorgehen." die Frage auf, wie der noch junge Dienst flatster.com (wir berichteten) dem ausgesetzt sein wird. Wahrscheinlich werden wir demnächst in der Hinsicht auch Meldungen lesen müssen...
[via musikwoche.de] [at mp3flat.com] [at flatster.com]
Permalink: Erneut geht GEMA gegen Mp3flat.com vor
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Wong
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Kommentar von:
Tiffy
(08.02.07 14:27 Uhr)
Kommentar von:
Was wäre eine Woche auf Digital Listening ohne einen Beitrag über die GEMA? Soeben habe ich auf musikwoche.de gelesen, dass die Verwertungsgesellschaft erneut gegen mp3flat.com eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. So heißt es: "Das Landgericht ...
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