Erneut geht GEMA gegen Mp3flat.com vor

Erneut geht GEMA gegen Mp3flat.com vor

Was wäre eine Woche auf digital Listening ohne einen Beitrag über die GEMA? Soeben habe ich auf musikwoche.de gelesen, dass die Verwertungsgesellschaft erneut gegen mp3flat.com eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. So heißt es: "Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben."
Bravo GEMA! Da gab es zwar das Recht der Wiederaufnahme, wenn kein gängiger Kopierschutz übergangen wird, aber wenn das denn Userfreundlich im Internet positioniert wird, seht ihr eure Gage davon schwimmen.

Natürlich kommt nach der Aussage: "Diensteanbieter lassen bei ihren Geschäftsmodellen meist unberücksichtigt, dass die Nutzung von Werken in einem solchen Ausmaß vollständig zu Lasten der Urheber geht. Die GEMA wird daher weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen solche Dienstebetreiber vorgehen." die Frage auf, wie der noch junge Dienst flatster.com (wir berichteten) dem ausgesetzt sein wird. Wahrscheinlich werden wir demnächst in der Hinsicht auch Meldungen lesen müssen…

[via musikwoche.de] [at mp3flat.com] [at flatster.com]


One Response to “Erneut geht GEMA gegen Mp3flat.com vor”

  1. Tiffy Says:

    ….also ich denke mal, das flatster noch ein wenig anders funktioniert und deshalb bislang von der GEMA nicht attackiert wurde. man hat da wahrscheinlich keine rechtliche handhabe – Die flatster betreiber scheinen jedenfalls ganz gut vorbereitet zu sein, sonst hätten sie wohl nicht eine GmbH in düsseldorf als Firmesitz…

    Gruß
    Tiffy

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