Es herrscht Krieg! Rapidshare vs. GEMA Round 2

Es ist gar nicht so lange her, da habe ich bereits über die einstweilige Verfügung geschrieben, die die GEMA gegen Rapidshare erwirkte. Die Inhalte auf Rapidshare seien aus Sicht der GEMA eine Urheberrechtsverletzung und da das behandelnde Gericht nicht weiter in die Tiefe ging, wurde dem Antrag ohne Murren zugestimmt.
Jetzt aber kommt der Rapidshare AG Geschäftsführer bobby Chang und sagt, dass der Knackpunkt an dem Urteil sei, dass sich dieses auf die Verhinderung der Verbreitung geschützter musikalischer "Werke" beziehe. Bei RapidShare würden aber nur mit beliebigen Namen versehene Dateien bereit gehalten, aus denen man zunächst keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne.
In sofern muss in nächster Instanz geprüft werden, ob dem entsprochen werden kann und die Verfügung unwirksam wird, oder ob die Dienste in Deutschland weiterhin eingeschränkt sind.
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