GEMA gegen Bitkom

Die GEMA und der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) waren sich schon seit langem uneins darüber, welcher Anteil der Erlöse aus Ruftonmelodien, Downloads und Music Streaming den Urhebern der entsprechenden Werke zukommen sollten, wie das Unternehmen auf seiner Website berichtet. Trotz einem seit 2003 andauernden Streit sei man bis jetzt zu keiner einigung gekommen.
Der GEMA Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte dazu: "Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war Bitcom nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren." Dadurch würden den GEMA-Mitgliedern Millionenbeträge fehlen – die Musikautoren würden so am boomenden Geschäft der Musikdistribution über neue Medien und Geräte nicht angemessen teilhaben.
Aus diesem Grund hat die GEMA die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitcom zum 30. Juni 2007 gekündigt. Dieser sollte ursprünglich noch bis Ende des Jahres gelten. Durch die Kündigung soll sich der bürokratische Aufwand für die Musikanbieter deutlich erhöhen, denn sie müssen jetzt einerseits einzelne Lizenzen für die Nutzung von Musikstücken aus dem GEMA-Repertoire erwerben, andererseits fallen Nachlässe aus dem Bitkom-Gesamtvertrag für die einzelnen Mitglieder weg.
Besonders scharf kritisierte Heker das Bitkom-Mitglied Jamba, welches als Anbieter von Klingeltönen als aggressivstes Unternehmen im Bereich der Musik-Abonnements für Mobiltelefone auftrete, als solches aber nicht zur Offenlegung von Zahlen oder zu einigungsfähigen Kompromissen bereit sei. Jamba stand wegen seiner aggressiven Werbung besonders bei Jugendlichen schön öfter in der Kritik.