Digitalmusik
Klagen wegen Musikpiraterie von französischen Gericht abgewiesen
abgelegt im Archiv News von Christopher Tanneberger am 26.12.06
Klagen wegen Musikpiraterie von französischen Gericht abgewiesen

Wieder gab es einen Präzedenzfall im Streit von Tauschbörsennutzern und der Musikindustrie. Diesmal ist auf heise.de zu lesen, dass ein französisches Gericht entschieden hat, dass Rechteinhaber nicht ohne Regeln den Internetverkehr von Tauschbörsennutzern verfolgen dürfen.

Das bedeutet das hier die Privatheit des Tauschbörsennutzers vor den Rechteinhaber eines Songs gestellt wird.

Der spezielle Fall in Frankreich behandelt eine Klage eines Musikverlages, der die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers ermittelte. Dieser hatte den Multiclient Shareaza benutzt und wurde darauf hin angezeigt.

Das Gericht hielt es für angemessen, die Kläger zurück zuweisen.

Begründung:
Die Klage muss wegen Unrechtmäßigkeit der Ermittlung der Beweisdaten gegen den Beschuldigten abgewiesen werden.

Natürlich spielen die Kläger das Urteil herunter und legen Berufung ein. Ihrer Auffassung nach ist hier eine isolierte Entscheidung zwischen vielen Fällen getroffen worden. Sie sind der Meinung, dass die Rechtsprechung in diesem Fall überreagiert hat, da es ein eindeutiges Fehlverhalten des Multiclient Nutzers gab.

Für Frankreichs Datenschützer ist das Urteil Balsam auf der Seele und ein starkes Signal zur Festigung der Privatheit des einzelnen Nutzers. Sie sehen darin einen eindeutigen Schuss vor den Bug der Musikindustrie, die nicht ohne Autorisierung an die Identifikation von Downloadern treten dürfen.

In Frankreich wird das Eindringen in die Privatsphäre mit Geldstrafen von bis zu 300.000€ oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

[via heise.de]
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Tags: Musikpiraterie  Tauschbörse  RIAA  Musikindustrie  Rechteinhaber  Klage  Gericht 
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