Rasch versus flatster.com

Rasch versus flatster.com

Ich bin kein Freund von Downloaddiensten wie flatster! Nicht weil ich gegen deren Mache was habe oder anderweitig unsympathisch finde, mich langweilt chart-Musik! Jedem das seine und wenn es wem gefällt… spreche ich ihm zwar zu einem gewissen Teil musikalisches Vermögen ab, aber es ist halt so; die Geschmäcker sind verschieden und wenn jeder auf meinen Kram abfahren würde, wäre ich halt Kommerz!

Auch eher uninteressant, interessanter ist da der derzeitige Wahnsinn eines Rechtsanwaltes der meinte flatster.com anklagen zu müssen und dabei anscheinend gänzlich versagte!

Auszüge aus der Seite rasch-vs-djs.de:
Da an den Vorwürfen natürlich nichts dran ist, wies man Rasch auf die Rechtsmäßigkeit des Angebotes und kam der Aufforderung den Dienst einzustellen nicht nach. Vielmehr hinterlegte man einen Schutzbrief beim zuständigen Gericht, um Rasch bei seinem weiteren Vorgehen etwas auszubremsen. Wie es nicht anders zu erwarten war, wollte C. Rasch daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen flaster.com erwirken, die aber aufgrund des Schutzbriefes scheiterte und so kam es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht, in der sich Rasch nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben muss.

Eine Aussage von ihm war wohl sinngemäß: "Bei denen (flaster.com) stimmt was nicht.", woraufhin ihn der Richter fragte "Ja mag sein, aber was?".

Darauf wusste Rasch selbstverständlich keine Antwort und konnte nichts beweisen, wozu er aber verpflichtet gewesen wäre. Daraufhin erbat Rasch wohl eine "Tendenz der Chancen" im Falle eines Urteils, worauf ihm der Richter klarmachte, dass es ziemlich schlecht für ihn aussieht, da er rein gar nichts beweisen kann, was er vermutet – oder vielmehr sich einredet. Um weitere höhrere Kosten zu vermeiden, gab man ihm die Möglichkeit, die Klage zurückzuziehen, was er dann wohl auch schnellstmöglich tat. Damit musste er dann sämliche Kosten des Verfahrens bezahlen, auch die von flaster.com.

Schon interessant, wenn auch nicht weltbewegend. Leider werden trotzdem noch kleine Blogger und andere User erfolgreich abgemahnt und wenn mal ein Rechtsanwalt gegen einen kommerziell agierenden Anbieter unterliegt, ist es noch leider keine Verbesserung des derzeitigen Zustandes!


One Response to “Rasch versus flatster.com”

  1. arschtrompete Says:

    es gibt eine weitere online-plattform, die nach gleichen system arbeitet wie flatster: musicmonster. für 8,95 euro monatlich kann man so viele mp3s downloaden, wie man will. hier meine erfahrungen mit musicmonster:
    http://www.arschtrompete.de/internet/musicmonster-mp3-flatrate/

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