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von Oliver Eichhof am 31.08.07

Da hat der Rasch wohl wieder den Karren nicht aus dem Dreck ziehen können. Was lässt sich SonyBMG auch von dem vertreten?
Sony BMG hatte auch im zweiten anlauf, eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Provider United-Newsserver zu erwirken, keinen Erfolg. Die Richter am Münchner Oberlandesgericht wiesen einen entsprechenden Berufungsantrag zurück. (...) In der Berufung scheiterte Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei von proMedia-Anwalt Clemens Rasch, nun an formaljuristischen Gründen. Das Tonträgerunternehmen habe das Verfahren "nicht mit der gebotenen Beschleunigung weiter betrieben", heißt es in der Urteilsbegründung. Sony BMG hatte in dem Eilverfahren einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist eine Fristverlängerung um einen Monat beantragt. Daraus schlossen die Richter, "dass es ihr mit der Rechtsverfolgung nicht so eilig ist".
[via musikwoche.de]
Permalink: SonyBMG erleidet Unterlage gegen Usenet
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Wong
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