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von Oliver Eichhof am 28.11.06
Bald könnte dem Steinhöfel das Geld ausgehen. Denn wenn der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin Zypries durch kommt, heißt es für die erste abmahnung bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials nur noch: 50 Euro bitte!

Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. [Quelle: welt.de]
Einige Kanzleien die auf dem Zug aufgesprungen sind, werden ab wahrscheinlich 2008 ein wenig zu kämpfen haben, wenn nicht bis dahin versucht wurde durch eine weitere Welle sich ein angenehmes Polster zu schaffen.
[via De:Bug] [at welt.de] [at heise.de]

Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. [Quelle: welt.de]
Einige Kanzleien die auf dem Zug aufgesprungen sind, werden ab wahrscheinlich 2008 ein wenig zu kämpfen haben, wenn nicht bis dahin versucht wurde durch eine weitere Welle sich ein angenehmes Polster zu schaffen.
[via De:Bug] [at welt.de] [at heise.de]
Permalink: Zypries will Abmahngebühren senken
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